Mietwohnungsfinanzierung BW - Förderlinie kommunal

Gefördert wird der Neubau oder der Erwerb neuen sozial gebundenen Mietwohnraums, einschließlich von Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie von notwendigen Begleitmaßnahmen.

AnsprechstellenMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), L-Bank
InternetMietwohnungsfinanzierung BW
Antragstellerkommunale Gebietskörperschaften, die neue Mietwohnungen bauen oder kaufen möchten
Förderungen

Gefördert werden Bau (auch Ersatzneubau) und Erwerb neuen Mietwohnraums sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen: Die Anforderungen des Neubaustandards Plus müssen erfüllt werden. Vorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten müssen zudem die Anforderungen einer Nachhaltigkeitszertifizierung erfüllen.

FörderhöheZinsverbilligte Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung.
Fristenkeine Fristen
Verwandte Suchbegriffesozialer Wohnungsbau